Deutschland wird in den Sommermonaten immer wieder von heftigen Stürmen heimgesucht, die enorme Schäden an Grundstücken, Gebäuden und Gegenständen verursachen können. Besonders Gärten und Bäume sind oft betroffen. Doch wer kommt für die Kosten auf? In den meisten Fällen ist eine Wohngebäudeversicherung der richtige Schutz gegen Sturmschäden auf dem eigenen Grundstück. Dann sind Gebäude und fest verbaute Gegenstände, wie Dächer, gegen Windstärken bis 8 abgedeckt. Hausratversicherungen lassen sich individuell abschließen, um auch andere Schäden, wie zum Beispiel aufgestellte Gartenmöbel, abzusichern. Doch was ist, wenn der Baum des Nachbarn auf das eigene Grundstück fällt? Wer muss dann zahlen? Erfahren Sie in unserem weiterführenden Artikel mehr zu diesem und anderen Beispielen von Sturmschäden im Garten.

Sachversicherungen, die bei der Sturmschäden im garten helfen

Stürme können im Garten unerwartete Schäden verursachen. Aber wer kommt für diese Schäden auf? Wenn das eigene Haus oder Grundstück betroffen ist, ist der Besitzer in der Regel dafür verantwortlich. Versicherungen können jedoch bei Schäden jenseits der Kontrolle des Besitzers helfen.

Wohngebäudeversicherungen decken Schäden an Gebäuden durch umgestürzte Bäume oder abgedeckte Dächer ab. Eine Elementarschadenversicherung ist jedoch notwendig, um Schäden durch Überschwemmung, Lawinen, Erdsenkung und ähnliche Naturereignisse abzudecken. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Versicherungen normalerweise erst ab einer Windstärke von 8 aktiv werden. Der Nachweis für die Schäden ist ebenfalls erforderlich.

Wenn der Baum eines Besitzers Schäden am Nachbarhaus verursacht, kann die Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden, aber nur wenn dem Besitzer Versäumnis der Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann. Es ist wichtig, dass der Besitzer seine Bäume regelmäßig überwacht und pflegt, um mögliche Versicherungsansprüche zu erhalten.

Haftung des Versicherers für den Schaden

Wer einen Garten besitzt, muss sich im Falle eines Sturms um mögliche Sturmschäden sorgen. Dabei stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Die Versicherungen sind erst ab einer Windstärke von 8 verpflichtet zu zahlen. Allerdings zahlt die Wohngebäudeversicherung, wenn umgestürzte Bäume oder abgedeckte Dächer aufgrund des Sturms ein Schaden entstanden ist. Eine Elementarschadenversicherung ist notwendig, wenn es sich um Schäden durch etwaige Überschwemmungen, Lawinen oder Erdsenkungen handelt. Bei Schäden am Nachbarhaus durch den eigenen Baum greift die Haftpflichtversicherung, sofern eine Versäumnis der Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann. Der Besitzer des Gartens muss also stets darauf achten, den Baum im eigenen Garten regelmäßig zu pflegen, um im Falle von Sturmschäden Versicherungsansprüche zu haben. Zudem sollten Schadensfälle dokumentiert und der Versicherer informiert werden, um eine schnelle Schadensregulierung zu ermöglichen. Es ist ratsam, Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden vorzubeugen und so mögliche Kosten zu sparen.

Die Pflege des Eigentums ist die Grundlage für die Versicherungsleistungen

Als Besitzer des Gartens ist es wichtig, sich regelmäßig um den Baum zu kümmern, um im Schadensfall Versicherungsansprüche geltend machen zu können. Hierbei sollte der Baum auf Schäden an anderen Gegenständen geprüft und auf festes Stecken überprüft werden. Sollte ein Schaden entstehen, ist es empfehlenswert, diesen zu dokumentieren und den Versicherer zu informieren. Verschaffen Sie sich damit die Möglichkeit, möglichen Sturmschäden effektiv vorzubeugen. Beachten Sie jedoch, dass die Versicherung erst ab einer Windstärke von 8 für Sturmschäden zahlt und eine zusätzliche Elementarschadenversicherung für Schäden durch Überschwemmung, Lawinen und Erdsenkungen notwendig ist.

Um Sturmschäden im Garten zu vermeiden, sollten alle losen Gegenstände auf dem Grundstück entfernt werden, Dächer und Dächerfenster sollten regelmäßig auf ihren Zustand geprüft und vorbeugend repariert werden. Einzelne Dächer sollten verstärkt werden, damit sie den Windströmen besser standhalten können. Wenn es dazu kommt, lassen Sie den Schaden von einem Fest des Vertrauens beheben.