Gärten sind ein wichtiger Teil jeder Mietwohnung. Aber wie muss ein Garten übergeben werden? Als Vermieter oder Mieter ist es wichtig zu wissen, wer für die Gartenpflege verantwortlich ist. Laut Mietrecht gilt grundätzlich: Der Mieter darf den Garten nutzen, hat aber auch die Verpflichtung, ihn zu pflegen. Die Kosten dafür darf die Vermieterin oder der Vermieter umlegen. Wenn der Garten in einem schlechten Zustand ist, muss die Mietpartei ihn so übernehmen, wie er ist. Dazu gehört auch, dass sie für den Rückschnitt von Bäumen und Pflanzen verantwortlich ist. Werden keine Arbeiten durch die Mieter durchgeführt, darf der Vermieter dann eine Firma beauftragen und die Kosten den Mietern in Rechnung stellen. Es ist wichtig, dass der Zustand des Gartens im Mietvertrag ausdrücklich geregelt wird, damit keine Missverständnisse aufkommen.

Der Mietvertrag ist entscheidend

Die Übergabe des Gartens ist ein wichtiger Punkt bei einem Mietverhältnis. Der Vermieter darf den Zustand des Gartens nicht verschlechtern und die Mietpartei darf ihn nicht vernachlässigen. Wenn die künftige Mieterin oder der künftige Mieter den Garten in einem schlechten Zustand übernimmt, gilt das als Übernahme des Gartens in diesem Zustand. Dies kann dazu führen, dass die Kosten für die Gartenpflege und die umliegenden Nebenkosten umgelegt werden.

Die Gartenpflege ist grundlegend eine Aufgabe der Mietpartei. Bei der Übergabe kann über einen Übergabeprotokoll vereinbart werden, welche Pflanzen und Bäume im Garten stehen und wer für welche Arbeiten am Garten zuständig ist. Eine Verpflichtung, den Garten regelmäßig zu pflegen, sollte ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten werden. Der Vermieter oder die Vermieterin kann sich jedoch dazu verpflichten, einmal im Jahr professionelle Arbeiten am Garten vornehmen zu lassen, wobei diese Kosten umgelegt werden können.

Eine fotografische Dokumentation erstellen

Bei der Übergabe des Gartens sollten alle Pflanzen und Bäume dokumentiert werden, damit die künftige Mietpartei den Zustand nachvollziehen kann. Wenn der Garten mit dem Haus oder der Mietwohnung zusammengehört, müssen auch die Kosten für die Gartenpflege in die Nebenkosten einbezogen werden. Der Zustand des Gartens bei Übergabe muss jedoch eindeutig dokumentiert werden, damit eventuelle Streitigkeiten vermieden werden können.

Definition und Bedeutung

Eine Übergabe des Gartens ist ein wichtiger Schritt bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses mit Garten. Hierbei wird der Zustand des Gartens zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. Für eine erfolgreiche Übergabe sollten daher Vermieter und Mieter darauf achten, dass der Zustand des Gartens und der Gartenpflege im Mietvertrag festgehalten wird. Dies gibt beiden Seiten eine klare Vorstellung darüber, was erwartet wird. Zudem stellt die Übergabe die Basis für die spätere Nebenkostenabrechnung dar.

Für die Mietpartei gilt grundlegend, dass sie den Garten pflegen und keine Schäden verursachen darf. Darüber hinaus darf die Mietpartei ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters keine baulichen Veränderungen vornehmen. Werden Bäume oder Sträucher beschädigt oder müssen gar gefällt werden, ist die Mietpartei dafür verantwortlich, die Kosten der Gartenpflege zu tragen. Sollten neben der Gartenpflege Kosten anfallen, so kann der Vermieter diese umlegen, sofern dies im Mietvertrag oder in der Nebenkostenabrechnung vereinbart wurde.

Zustand des Gartens bei Übergabe

Wenn ein Mieter aus einer Mietwohnung auszieht, muss er den Garten in einem bestimmten Zustand übergeben. Es gibt einige Arbeiten, die zur Gartenpflege gehören und graundsätzlich ohne Ausdrückliche Genehmigung oder Verbot von dem Vermieter ausgeführt werden müssen. Dazu gehören das Mähen des Rasens, das Entfernen von Unkraut und das Beseitigen von Blättern und Ästen. Pflanzen und Bäume müssen regelmäßig gepflegt und bei Bedarf beschnitten werden. Der Vermieter ist für die Kosten der regelmäßigen Pflege zuständig, während der Mieter für außergewöhnliche Schäden oder Arbeiten aufkommen muss, die über die normale Gartenpflege hinausgehen. Wenn ein Garten in einem schlechten Zustand übergeben wird, darf der Vermieter die Kosten für die notwendigen Arbeiten umlegen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Zustand des Gartens zum Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache gehören muss. Wenn ein Mieter einen vernachlässigten Garten übernimmt, gehört dies zu seinen Pflichten.

Pflanzen und Bäume müssen in regelmäßigen Abständen geschnitten und gepflegt werden. Die Verantwortung für die Gartenpflege liegt in der Regel beim Vermieter. Die Mietpartei darf jedoch nur mit Einwilligung des Vermieters in den Garten eingreifen. Wenn die Bäume oder Pflanzen des Gartens jedoch beschädigt oder krank sind, ist die Mietpartei dazu verpflichtet, den Vermieter darüber zu informieren.